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Artikel: Was bedeutet die Bezeichnung "Swiss made" auf einer Uhr?

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Was bedeutet die Bezeichnung "Swiss made" auf einer Uhr?

Die Bezeichnung "Swiss made" ist anerkannt und vielleicht ist sie Ihnen schon einmal begegnet, aber wissen Sie, was sich dahinter verbirgt? Schweizer Uhren haben aufgrund ihrer präzisen Handwerkskunst in der ganzen Welt einen guten Ruf. Das Label "Swiss Made" bedeutet jedoch nicht, dass alle Teile der betreffenden mechanischen Uhr oder automatischen Damenuhr mit Mechanik aus der Schweiz stammen. Wie kann man sich also zurechtfinden und vor allem, wie weiß man, was ein Swiss Made-Zeitmesser wirklich wert ist? Das Team Charlie Paris, klärt Sie auf und zeigt Ihnen, was dieses Label wirklich bedeutet.

Die Ursprünge des Labels Swiss made

Als Symbol für Prestige, Innovation und einwandfreie Qualität erfordert eine Uhr mit dem Label "Swiss made" ganz bestimmte Kriterien. Die Schweizer Regierung hat daher ein Gesetz eingeführt, das diese Bezeichnung schützen und ihre Integrität gewährleisten soll, um eine missbräuchliche Verwendung in der Uhrenindustrie zu verhindern. Der Ursprung des Swiss made liegt im 17. Jahrhundert, als die Genfer Uhrmacherzunft beschloss, ihre Uhren mit einem Stempel zu versehen, um ihre Qualität zu zertifizieren. Das Label wurde Ende des 19. Jahrhunderts formalisiert. In den 1880er Jahren sahen sich die Schweizer Uhrmacher mit der amerikanischen Konkurrenz konfrontiert. Sie beschlossen daher, eine eigene Zertifizierung zu schaffen, die sie Swiss made nannten.

Swiss made-Uhren: Was sie bedeuten

Die Bezeichnungen "Swiss made", "Swiss" und "Suisse" werden durch eine Verordnung (232.119) des helvetischen Bundesrates geregelt. Die Verordnung des Schweizer Bundesrates vom 28. August 1992 legt somit ein genaues Pflichtenheft fest, in dem alle Anforderungen des berühmten Labels aufgelistet sind. Im Jahr 2007 wollte der Uhrenverband die Regeln, die mit dem "Swiss Made" einhergehen, verschärfen. Das Schweizer Gesetz definiert zuerst die Schweizer Uhr und dann das Schweizer Uhrwerk.

Nach dieser Verordnung ist eine Schweizer Uhr eine Uhr, die die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Ein Schweizer Uhrwerk integrieren
  • Ein in der Schweiz geschachteltes Uhrwerk integrieren
  • Seine Endkontrolle wird vom Hersteller in der Schweiz durchgeführt
  • Mindestens 60% der Gestehungskosten müssen in der Schweiz generiert werden.

Als Schweizer Uhrwerk gilt ein Uhrwerk, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Das Uhrwerk muss in der Schweiz zusammengesetzt werden
  • Es muss vom Hersteller in der Schweiz kontrolliert werden
  • Mindestens 60% der Gestehungskosten müssen in der Schweiz generiert werden
  • Mindestens 50 % des Wertes aller Bestandteile, aber ohne die Kosten für den Zusammenbau, müssen aus Schweizer Produktion stammen.

Nur weil eine Uhr aus der Schweiz stammt, heißt das also nicht, dass sie auch das "Swiss Made"-Zertifikat hat. Dazu muss sie alle oben genannten Kriterien erfüllen. Wenn die Uhr zum Beispiel in der Schweiz zusammengebaut wird, aber die meisten Teile in einem anderen Land hergestellt wurden, dann kann sie das Label nicht beanspruchen.

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